Mittwoch, 19. November 2014

Edathy muss vor Gericht, endlich!

Nach den monatelangen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den ehemaligen Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy, ließ das Amtsgericht Verden die Anklage wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu. Die Verhandlung hierzu beginnt am 23. Februar des nächsten Jahres.

Endlich, mögen viele denken und damit haben sie auch recht! Das Problem an der ganzen Sache war, dass Herr Edathy sich in einer rechtlichen "Grauzone" zwischen künstlerischer Darstellung und Kinderpornografie bewegt hat. Bei den jetzt vorgelegten Beweisen sah das Gericht allerdings keinen Spielraum um noch über "Grauzonen" nachzudenken. 

Edathy soll über seinen dienstlichen Laptop Bild- und Videodateien von einem einschlägigen kanadischen Portal, über den Server des Bundestags, heruntegeladen haben. Außerdem soll er sich im Besitz eines Bildbandes, welches jugendpornografisches Material beinhaltet, sowie eine CD gleichen Inhalts besessen haben.

Das Gericht teilte aber auch mit, dass von keiner hohen Strafe in anbetracht der geringen Menge an gefundenem Material ausgegangen werden muss. Aber auf diese Strafe wird es den meisten auch gar nicht ankommen. Viel wichtiger ist, dass sich diese Person öffentlich in einem Gericht dafür verantworten muss und seine politische Karriere damit endgültig beendet sein dürfte. Deutschland hat es wirklich nicht nötig, Personen von diesem perversen Rand der Gesellschaft in öffentlichen Ämtern zu beschäftigen, bzw. sie für das Volk sprechen zu lassen!

Den moralischen Aspekt, hatte ich bereits in einem früheren Artikel beleuchtet: Moral vs. Sebastian Edathy

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