Dienstag, 11. November 2014

Nein zur Armutszuwanderung

Am heutigen Vormittag entschied der Europäische Gerichtshof in Luxembourg, dass die deutsche Praxis, arbeitslosen Zuwanderern aus der EU, Hartz IV zu verweigern, rechtmäßig ist.

Geklagt hatte eine rumänische Zuwanderin, der Sozialleistungen verweigert wurden. Diese Entscheidung schafft endlich Klarheit, dass eine Zuwanderung nur "des Geldes wegen" vom deutschen Sozialstaat nicht toleriert werden muss.

Nichts desto trotz, bekommen Zuwanderer in Deutschland nach wie vor Kindergeld ausgezahlt. Unabhängig von ihrer beruflichen Historie oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Dies reicht für die meisten Einwanderer bereits aus, um eine deutliche Verbesserung gegenüber ihrer bisherigen finanziellen Situation zu erlangen. 

Allerdings wäre es wünschenswert, jegliche Zahlung von Sozialleistungen, egal ob an Einwanderer oder Einheimische, einer Einzelfallprüfung zu unterziehen. Sozialbetrug wird nämlich zu einem sehr geringen Teil von Einwanderern begangen, sondern zum Großteil von Einheimischen. Eine grundsätzliche Regelung wäre daher nötig, um nicht zwischen Herkunft bei der Vergabe von Sozialleistungen zu entscheiden sondern nur noch nach der jeweiligen Situation des Betroffenen.

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